Schuldenbereinigung – Verhandeln statt Insolvenz
Nicht jede Überschuldung endet in der Insolvenz. Kanzlei Rogalla verhandelt für Sie mit Ihren Gläubigern – außergerichtlich, schnell und schonend. Kostenfreie Erstberatung.
Was ist Schuldenbereinigung?
Schuldenbereinigung bedeutet: Wir verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern, bevor ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung – über Ratenzahlungen, Teilerlass oder Stundungen. Für viele Menschen ist dies der schnellere, günstigere und schonenste Weg aus der Schuldenfalle.
Das Gesetz schreibt vor, dass vor einem Insolvenzantrag ein Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung unternommen werden muss. Die Kanzlei Rogalla übernimmt diese Aufgabe für Sie – professionell und konsequent.
Wann ist Schuldenbereinigung sinnvoll?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt in Frage, wenn Sie überschaubare Schulden bei nicht zu vielen Gläubigern haben und eine realistische Möglichkeit besteht, eine Einigung zu erzielen. Rechtsanwältin Rogalla prüft Ihre Situation und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Schuldenbereinigung vs. Privatinsolvenz – was passt zu mir?
| Schuldenbereinigung | Privatinsolvenz |
|---|---|
| Außergerichtlich, ohne Gericht | Gerichtliches Verfahren |
| Schneller (Wochen bis Monate) | Dauert 3 Jahre |
| Erfordert Kooperation der Gläubiger | Funktioniert auch ohne Zustimmung |
| Für überschaubare Schulden | Auch bei hohen Schulden |
Unser Vorgehen
1. Kostenfreies Erstgespräch: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und prüfen, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist.
2. Schuldenanalyse: Wir sichten alle Forderungen, prüfen die Rechtmäßigkeit und ermitteln den tatsächlichen Schuldenstand.
3. Schuldenbereinigungsplan: Wir erstellen einen realistischen Plan, den wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen.
4. Verhandlungen: Wir nehmen mit allen Gläubigern Kontakt auf und verhandeln im Rahmen des Schuldenbereinigungsplans.
5. Ergebnis: Bei Erfolg sind Sie schuldenfrei oder auf einem klaren Weg dahin. Falls die außergerichtliche Einigung scheitert, begleiten wir Sie direkt in das Insolvenzverfahren.
Häufige Fragen
Ja. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan muss allen Gläubigern vorgelegt werden. Alle müssen zustimmen – scheitert nur ein Gläubiger, kann das Verfahren in die Insolvenz übergehen.
Die Erstberatung ist kostenlos. Die weiteren Kosten für die anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom Schuldenstand. Wir erläutern Ihnen die Kosten vor Beginn transparent.
Ja – Schuldenbereinigung ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind. Gerade Berufstätige mit überschaubaren Schulden haben oft gute Chancen auf eine außergerichtliche Einigung.
Wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert, stellen wir gemeinsam mit Ihnen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – inklusive eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans.

