Ihr Rechtsanwalt in Offenbach am Main – Kanzlei Rogalla
Insolvenzrecht, Schuldenbereinigung und Erbrecht im Rhein-Main-Gebiet. Rechtsanwältin Christina Rogalla – gebürtig aus Frankfurt am Main – berät Sie diskret und lösungsorientiert. Kostenfreie Erstberatung.
Schuldenbereinigung & Insolvenzrecht in Offenbach
Im Ballungsraum Rhein-Main sind die Lebenshaltungskosten hoch. Wenn ein Jobverlust, eine Trennung oder eine längere Krankheit dazukommt, geraten auch Menschen mit solidem Einkommen in finanzielle Schwierigkeiten.
Außergerichtliche Einigung: Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, prüft Rechtsanwältin Rogalla, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist – direkt mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungen, Teilerlass oder Stundungen.
Verbraucherinsolvenz: Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht gelingt, begleitet die Kanzlei Rogalla Sie durch das gesamte Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Unternehmensinsolvenz: Für Unternehmer, Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer bietet die Kanzlei spezialisierte Beratung zu Regelinsolvenz und Geschäftsführerhaftung.
Erbrecht und Vorsorge in Offenbach
Neben dem Schwerpunkt Insolvenzrecht berät die Kanzlei Rogalla in Offenbach Sie auch im Erbrecht und bei Vorsorgefragen: Nachlassplanung, Testament, Erbvertrag, Erbstreitigkeiten, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Was die Kanzlei Rogalla in Offenbach auszeichnet
- Wirtschaftsnähe im Rhein-Main-Gebiet: Rechtsanwältin Rogalla versteht die wirtschaftlichen Realitäten der Region.
- Gebürtiger Bezug zu Frankfurt: Christina Rogalla stammt aus Frankfurt am Main und ist in der Region verwurzelt.
- Kostenfreie Erstberatung: Ohne finanzielles Risiko Ihre Situation schildern.
- Diskretion und Vertrauen: Finanzielle Probleme werden vertraulich behandelt.
So finden Sie die Kanzlei in Offenbach
Kanzlei Rogalla
Berliner Str. 256
63066 Offenbach am Main
Tel.: 06631/7580179
E-Mail: [email protected]
Häufige Fragen
Unbedingt – und genau das ist empfehlenswert. Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto mehr Handlungsoptionen bestehen.
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb bestimmter Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Nicht in jedem Fall. Rechtsanwältin Rogalla prüft Ihre Situation und empfiehlt den erfolgversprechendsten Weg.
Selbstverständlich. Die anwaltliche Schweigepflicht schützt alle Informationen, die Sie der Kanzlei anvertrauen.

