Erbrecht – Damit Ihr Wille geschützt ist
Testamente, Erbverträge, Pflichtteil und Erbauseinandersetzungen. Kanzlei Rogalla begleitet Sie bei allen erbrechtlichen Fragen – fachkundig und mit Fingerspitzengefühl. Kostenfreie Erstberatung.
Erbrecht – Planen Sie heute für morgen
Wer stirbt, hinterlässt Spuren – manchmal auch Streit. Ein klares Testament, ein durchdachter Erbvertrag oder eine frühzeitig geklärte Nachlassplanung kann Familien viel Kummer ersparen. Rechtsanwältin Christina Rogalla berät Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts.
Testamente und Erbverträge
Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle darüber, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht selten dem, was sich Betroffene wünschen. Die Kanzlei Rogalla erstellt mit Ihnen gemeinsam ein Testament oder einen Erbvertrag, der Ihren persönlichen Verhältnissen gerecht wird.
Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Erben aufeinandertreffen, entstehen häufig Spannungen. Die Kanzlei Rogalla vermittelt zwischen den Beteiligten oder vertritt Ihre Rechte, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
Pflichtteil – Ihre Rechte kennen
Wurden Sie im Testament nicht berücksichtigt? Als naher Angehöriger steht Ihnen möglicherweise ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch dann geltend gemacht werden, wenn Sie im Testament enterbt wurden. Rechtsanwältin Rogalla prüft Ihre Ansprüche, berechnet die Höhe des Pflichtteils und setzt Ihre Forderung durch – oder berät Sie zur Abwehr unberechtigter Pflichtteilsverlangen.
Vorsorge und Nachlass – alles aus einer Hand
Die Kanzlei Rogalla verbindet Erbrecht mit Vorsorgeberatung:
- Vorsorgevollmacht: Bestimmen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können.
- Patientenverfügung: Sichern Sie Ihren Willen bei medizinischen Entscheidungen ab.
- Betreuungsverfügung: Regeln Sie, wer im Ernstfall als Betreuer bestellt werden soll.
- Vorweggenommene Erbfolge: Übertragen Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten steueroptimiert.
Warum die Kanzlei Rogalla für Ihr Erbrecht?
- Spezialisiert: Erbrecht ist eines der Kerngebiete der Kanzlei Rogalla – nicht nur ein Randthema.
- Einfühlsam: Nachlassfragen berühren oft tiefe familiäre Themen. Wir gehen mit Respekt und Fingerspitzengefühl vor.
- Standorte: Alsfeld, Gießen und Offenbach – wir sind für Sie in der gesamten Region da.
Häufige Fragen
Nein. Ein eigenhändiges Testament, das handschriftlich verfasst und unterschrieben ist, ist ohne Notar gültig. Ein notarielles Testament hat jedoch Vorteile bei der Nachlassabwicklung.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Erbvertrag ist hingegen bindend – er kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden. Erbverträge werden häufig von Ehepaaren oder Lebenspartnern geschlossen.
Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt hat.
Ja, Sie können Ihre Kinder im Testament übergehen. Ihnen steht dann jedoch der Pflichtteil zu – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Vollständig enterbt werden können Kinder nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. schwere Straftaten gegen den Erblasser).

