Kostenaufwand für einen außergerichtlichen Gläubigervergleich sowie die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens

Ihre wirtschaftliche Situation ist schwierig – dafür haben wir Verständnis. Um Ihnen eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten, möchten wir für Sie kostentransparent arbeiten.

Sollte Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen oder sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, steht Ihnen die Möglichkeit der Beratungshilfe offen. Sollte Ihnen diese bewilligt werden, kommt lediglich ein Selbstkostenanteil in Höhe von € 15,00 auf Sie zu.  Die Beratungshilfe ist bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zu beantragen. Über die Voraussetzungen klären wir Sie gerne in einem Erstgespräch auf.

Sollte Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegen und Ihnen demnach die Inanspruchnahme der Beratungshilfe verwehrt bleiben, bieten wir Ihnen für den außergerichtlichen Gläubigervergleich sowie für die Beantragung des Insolvenzverfahrens einen Festpreis an, bestehend aus einem Sockelbetrag deren Erhöhung sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger richtet.

Sollte die sofortige Begleichung des Gesamtbetrages nicht möglich sein, können wir gerne über eine Ratenzahlung verhandeln.

Alle genannten Pauschalhonorare sind Endpreise.  Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders bezeichnet.

Pauschalhonorare werden abweichend von der gesetzlichen Gebührenordnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) vereinbart.

Bei unseren Pauschalhonoraren handelt es sich zugunsten Ihrer Planungssicherheit um Festpreise. Dies garantieren wir selbst dann, wenn sich Ihr individueller Fall als komplexer als im Vorfeld gedacht erweist. Wir beschreiten den Weg gemeinsam mit Ihnen bis zum Abschluss der Beantragung des Insolvenzverfahrens, bzw. bis zum Beginn des außergerichtlich vereinbarten Zahlungsplanes zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens. In dieser schwierigen Zeit lassen wir Sie zu keinem Zeitpunkt im Regen stehen.

Verbraucherinsolvenz Regelinsolvenz

650,00exkl. MwSt.
  • Grundpreis für die Beantragung der Verbraucherinsolvenz/Regelinsolvenz nebst gesetzlich vorgeschriebenem vorgeschaltetem Verfahren.

Außergerichtlicher Vergleich

995,00exkl. MwSt.
  • Grundpreis eines außergerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Insolvenz Alsfeld

Unsere Kostenpauschale fällt an, sobald wir von Ihnen vertraglich mit der Lösung Ihres Anliegens beauftragt wurden.

Beratungstermin hier online reservieren.

Rufen Sie uns an: +4966317580179

Ihre Rechtsanwältin und Diplom Juristin Universität | Christina Rogalla.