Bei der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um eine Auflistung der Vermögensverhältnisse, die wahrheitsgemäß durch den Schuldner zu erfolgen hat. Die Darstellung wird durch einen durch den Schuldner geleisteten Eid bekräftigt. Früher war dieser Vorgang auch als Offenbarungseid bekannt.

Sollten eine Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen, so wird geraten dieser Folge zu leisten. Bei Fernbleiben des Schuldners kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwangsweise erwirken.