Sobald Sie von der Kontopfändung Kenntnis erlangen, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Gerne stehen wir Ihnen in einem Telefonat, VideoCall oder in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen für eine individuelle Analyse Ihrer Situation zu Verfügung.
Jetzt müssen wir allerdings schnellstmöglich handeln! Sobald eine Kontopfändung vorliegt empfehlen wird dringend die unverzügliche Umwandlung des Girokontos auf ein P-Konto. Handeln Sie nicht schnell genug, so kann innerhalb von zwei Wochen Ihr gesamtes Kontoguthaben an einen oder mehrere Gläubiger ausgekehrt werden; dies bedeutet eine Kontopfändung bis zu einem Restbetrag von 0,00 €. Sollte es Probleme bei der Umwandlung geben, stehen wir Ihnen gerne unterstützend bei.
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