Im Erstgespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihre individuelle Schuldensituation. Wir treten mit den Gläubigern in Kontakt, um ihre aktuelle und tatsächliche Gesamtverschuldung zu ermitteln. Unser Fachpersonal wird sodann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, welcher Weg für Sie der richtige ist. Lassen es Ihre Schuldensituation sowie Ihr monatliches Einkommen zu, so besteht die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleiches. Hier bieten wir den Gläubigern entweder eine Einmalzahlung zwecks Abgeltung aller Schulden oder eine ratierliche Begleichung, analog zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, an.

Ist es unrealistisch, dass Sie mit der Höhe Ihres Einkommen Ihre Schulden bedienen können, so wird den Gläubigern unsererseits dennoch ein entsprechendes Einigungsangebot unterbreitet. Bei Ablehnung eines solchen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, steht Ihnen der Weg in die gerichtliche Insolvenz offen. Auch bei der Beantragung des entsprechenden Verfahrens unterstützen wir Sie gerne; Hier kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.