Im Rahmen des kostenfreien Erstgesprächs prüfen wir gemeinsam, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe haben; sollte dies der Fall sein, so entfällt für Sie die Kostenfrage gänzlich. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt maßgeblich von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.

Sollte die Möglichkeit der Beratungshilfe nicht gegeben sein, so hängt der Kostenfaktor davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, oder ob wir Sie auf dem Weg in die gerichtliche Insolvenz begleiten. Im Allgemeinen erheben wir eine Grundgebühr sowie eine Aufwandspauschale pro angeschriebenem Gläubiger. Zur aktuellen Kostennote geht es hier.