Kontopfaendung: Was tun, wenn das Konto gesperrt ist?


Sie wollen Geld abheben und stellen fest: Ihr Konto ist gesperrt. Die Bank teilt Ihnen mit, dass eine Pfaendung vorliegt. In diesem Moment bricht fuer viele Menschen eine Welt zusammen. Miete, Strom, Lebensmittel — ploetzlich ist alles gefaehrdet.

Doch so bedrohlich die Situation auch wirkt: Sie sind nicht machtlos. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die Sie schuetzen. Und es gibt Sofortmassnahmen, die Sie jetzt ergreifen koennen.

In diesem Artikel erklaeren wir Ihnen Schritt fuer Schritt, was Sie bei einer Kontopfaendung tun sollten. Sie erfahren, welche Rechte Sie haben, wie ein P-Konto Sie schuetzt und wann Sie einen Anwalt einschalten sollten.


Was passiert bei einer Kontopfaendung?

Bei einer Kontopfaendung erlasst ein Glaeubiger — also jemand, dem Sie Geld schulden — einen Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss (PfUeB). Diesen Beschluss erwirkt er beim zustaendigen Amtsgericht. Die Bank erhaelt den Beschluss als sogenannter Drittschuldner und ist gesetzlich verpflichtet, das Konto zu sperren.

Nach Eingang des Pfaendungsbeschlusses hat die Bank vier Wochen Zeit, bevor sie das gepfaendete Guthaben an den Glaeubiger auszahlt. Diese Vierwochenfrist gibt Ihnen Zeit zu handeln.

Wichtig: Die Bank pfaendet nicht von sich aus. Sie setzt lediglich den gerichtlichen Beschluss um. Ihr Ansprechpartner fuer die Aufhebung ist daher nicht die Bank, sondern Ihr Rechtsanwalt oder das Gericht.


Sofortmassnahmen: Das muessen Sie jetzt tun

Wenn Ihr Konto gepfaendet wurde, zaehlt jede Stunde. Folgen Sie diesen Schritten:

1. Ruhe bewahren und Informationen sammeln

Lassen Sie sich von Ihrer Bank den Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss zeigen oder zusenden. Notieren Sie sich:

  • Den Namen des pfaendenden Glaeubigers
  • Die Hoehe der Forderung
  • Das Aktenzeichen des Gerichts
  • Das Datum des Beschlusses

Diese Informationen benoetigen Sie fuer alle weiteren Schritte.

2. P-Konto einrichten oder umwandeln lassen

Der wichtigste Schritt ist die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfaendungsschutzkonto (P-Konto). Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Umwandlung innerhalb von vier Geschaeftstagen vorzunehmen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Einen Antrag auf Umwandlung kann die Bank nicht ablehnen.

Mit einem P-Konto wird automatisch ein Grundfreibetrag geschuetzt. Dieser Betrag kann nicht gepfaendet werden und steht Ihnen frei zur Verfuegung.

3. Freibetrag pruefen und gegebenenfalls erhoehen lassen

Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto betraegt derzeit 1.491,75 Euro pro Monat (Stand Juli 2025). Dieser Betrag wird regelmaessig angepasst. Wenn Sie Unterhaltspflichten haben, kann der Freibetrag erhoeht werden.

Fuer die Erhoehung benoetigen Sie eine Bescheinigung:

  • Von Ihrem Arbeitgeber (ueber Unterhaltspflichten)
  • Von einer Schuldnerberatungsstelle
  • Von einem Rechtsanwalt
  • Von einer Familienkasse (bei Kindergeld)
  • Vom Sozialleistungstraeger

4. Rechtmaessigkeit der Pfaendung pruefen lassen

Nicht jede Pfaendung ist rechtmaessig. Es gibt verschiedene Gruende, warum ein Pfaendungsbeschluss fehlerhaft sein kann:

  • Die zugrunde liegende Forderung ist verjaehrt
  • Der Schuldtitel ist fehlerhaft
  • Die Forderung wurde bereits bezahlt
  • Formale Fehler im Pfaendungsbeschluss

Ein Rechtsanwalt kann die Pfaendung pruefen und gegebenenfalls Vollstreckungsschutz beantragen oder Erinnerung gegen den Pfaendungsbeschluss einlegen.

5. Dringende Zahlungen sicherstellen

Pruefen Sie, ob Ihre Miete, Strom- und Versicherungszahlungen gefaehrdet sind. Bei einem P-Konto sind diese Zahlungen innerhalb des Freibetrags geschuetzt. Sollte der Freibetrag nicht ausreichen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag weiteren Pfaendungsschutz gewaehren (§ 765a ZPO).


Das P-Konto: Ihr wichtigster Schutz

Das Pfaendungsschutzkonto (P-Konto) ist seit 2010 das zentrale Instrument zum Schutz von Kontoguthaben bei Pfaendungen. Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die reformierten Regelungen des Pfaendungsschutzkontenfortentwicklungsgesetzes (PKoFoG).

Wie funktioniert das P-Konto?

Auf dem P-Konto wird automatisch ein monatlicher Freibetrag geschuetzt. Guthaben bis zu diesem Betrag kann nicht gepfaendet werden. Sie koennen darueber frei verfuegen — Ueberweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen: alles moeglich.

Guthaben, das ueber den Freibetrag hinausgeht, wird an den pfaendenden Glaeubiger ausgezahlt. Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrags kann in den Folgemonat uebertragen werden (einmaliger Uebertrag).

Freibetraege auf dem P-Konto

Die aktuellen Freibetraege richten sich nach der Pfaendungstabelle zu § 850c ZPO:

Situation Monatlicher Freibetrag (Stand 2025)
Alleinstehend, keine Unterhaltspflichten 1.491,75 Euro
Mit 1 unterhaltsberechtigter Person 2.059,99 Euro
Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen 2.369,99 Euro
Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen 2.679,99 Euro
Mit 4 unterhaltsberechtigten Personen 2.989,99 Euro
Je weitere unterhaltsberechtigte Person + 310,00 Euro

Hinweis: Die Betraege werden regelmaessig angepasst. Pruefen Sie die aktuelle Pfaendungstabelle oder fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.

Zusaetzliche Freibetraege

Ueber den Grundfreibetrag hinaus koennen bestimmte Leistungen zusaetzlich geschuetzt werden:

  • Kindergeld wird in voller Hoehe geschuetzt
  • Einmalige Sozialleistungen (z. B. Erstausstattung) sind pfaendungsfrei
  • Nachzahlungen von Sozialleistungen koennen geschuetzt werden
  • Weihnachtsgeld ist bis zur Haelfte des monatlichen Arbeitseinkommens geschuetzt (§ 850a Nr. 4 ZPO)

Fuer den Schutz dieser zusaetzlichen Betraege benoetigen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen.

Wer kann ein P-Konto eroeffnen?

Jede natuerliche Person hat Anspruch auf ein P-Konto. Es gelten folgende Regeln:

  • Pro Person ist nur ein P-Konto zulaessig
  • Jedes bestehende Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden
  • Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschaeftstagen vornehmen
  • Gemeinschaftskonten koennen nicht in P-Konten umgewandelt werden — hier muss ein Einzelkonto eroeffnet werden
  • Die Bank darf fuer das P-Konto keine hoeheren Gebuehren verlangen als fuer ein normales Girokonto

Besondere Situationen bei der Kontopfaendung

Kontopfaendung bei Sozialleistungen

Wenn Sie Buergergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen beziehen, sind diese auf dem P-Konto grundsaetzlich geschuetzt — sofern der Freibetrag nicht ueberschritten wird. Reicht der Grundfreibetrag nicht aus, koennen Sie beim Vollstreckungsgericht zusaetzlichen Schutz beantragen.

Seit der Reform zum 1. Dezember 2021 werden bestimmte Sozialleistungen automatisch als solche erkannt, wenn sie per Ueberweisung auf das P-Konto eingehen. Die Bank kann anhand der Ueberweisungsdaten erkennen, dass es sich um pfaendungsfreie Leistungen handelt.

Kontopfaendung bei Selbstaendigen

Fuer Selbstaendige gelten besondere Regelungen. Da das Einkommen von Selbstaendigen nicht der regulaeren Pfaendungstabelle unterliegt, muessen sie den Pfaendungsschutz beim Vollstreckungsgericht beantragen (§ 850i ZPO). Das Gericht legt dann fest, welcher Betrag pfaendungsfrei bleibt.

Mehrere Pfaendungen gleichzeitig

Es ist moeglich, dass mehrere Glaeubiger gleichzeitig Ihr Konto pfaenden. In diesem Fall gilt das sogenannte Prioritaetsprinzip: Der Glaeubiger, dessen Pfaendungsbeschluss zuerst bei der Bank eingegangen ist, wird zuerst bedient. Der Freibetrag auf dem P-Konto gilt unabhaengig von der Anzahl der Pfaendungen.

Kontopfaendung durch das Finanzamt

Auch das Finanzamt kann Ihr Konto pfaenden — und zwar ohne gerichtlichen Beschluss. Das Finanzamt ist berechtigt, Pfaendungsverfuegungen direkt zu erlassen. Der Schutz durch das P-Konto gilt jedoch auch gegenueber dem Finanzamt.


Wie kann die Kontopfaendung aufgehoben werden?

Es gibt verschiedene Wege, eine Kontopfaendung zu beenden:

1. Zahlung der Forderung

Der naheliegendste Weg: Sie bezahlen die offene Forderung. Nach vollstaendiger Zahlung muss der Glaeubiger die Pfaendung aufheben lassen. Auch eine Teilzahlung mit Ratenzahlungsvereinbarung kann zur Aufhebung fuehren — wenn der Glaeubiger zustimmt.

2. Vergleichsverhandlung

Oft sind Glaeubiger bereit, sich auf einen Vergleich einzulassen. Das bedeutet: Sie zahlen einen Teil der Schulden, und der Glaeubiger verzichtet auf den Rest. Besonders bei aelteren Forderungen oder wenn absehbar ist, dass der volle Betrag nicht einbringbar ist, koennen Vergleiche erfolgreich sein.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Schuldenbereinigung.

3. Vollstreckungsschutzantrag

Wenn die Pfaendung eine besondere Haerte darstellt, koennen Sie beim Vollstreckungsgericht Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beantragen. Das Gericht kann die Pfaendung ganz oder teilweise aufheben oder einstweilen einstellen.

4. Erinnerung gegen den Pfaendungsbeschluss

Wenn der Pfaendungsbeschluss formale Fehler enthaelt oder die zugrunde liegende Forderung nicht (mehr) besteht, koennen Sie Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Das Vollstreckungsgericht prueft dann den Beschluss.

5. Insolvenzverfahren

Mit der Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens werden alle Einzelzwangsvollstreckungsmassnahmen — einschliesslich Kontopfaendungen — eingestellt (§ 89 InsO). Fuer viele ueberschuldete Menschen ist die Privatinsolvenz daher der nachhaltigste Weg, um Kontopfaendungen dauerhaft zu beenden.


Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Grundsaetzlich koennen Sie die Umwandlung in ein P-Konto selbst bei Ihrer Bank beantragen. In folgenden Faellen ist anwaltliche Hilfe jedoch dringend empfohlen:

  • Die Pfaendung ist moeglicherweise unrechtmaessig
  • Sie haben mehrere Pfaendungen gleichzeitig
  • Der Freibetrag reicht nicht aus und Sie benoetigen gerichtlichen Pfaendungsschutz
  • Sie erhalten Sozialleistungen und der Schutz greift nicht richtig
  • Sie moechten mit dem Glaeubiger verhandeln
  • Die Kontopfaendung ist Teil einer umfassenden Schuldensituation
  • Sie erwaegen ein Insolvenzverfahren

Je frueher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsmoeglichkeiten bestehen. Die Vierwochenfrist nach Zustellung des Pfaendungsbeschlusses sollten Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen.


Haeufige Fehler bei der Kontopfaendung

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  1. Abwarten und nichts tun. Die Vierwochenfrist laeuft schnell ab. Danach wird das Guthaben an den Glaeubiger ausgezahlt.
  2. Geld auf ein anderes Konto umleiten. Wenn Sie Geld auf das Konto von Verwandten oder Freunden umleiten, um es vor der Pfaendung zu schuetzen, kann dies als Glaeubigerbenaachteiligung gewertet werden.
  3. P-Konto nicht beantragen. Ohne P-Konto gibt es keinen automatischen Pfaendungsschutz fuer Ihr Kontoguthaben.
  4. Freibetraege nicht erhoehen lassen. Viele Betroffene wissen nicht, dass der Freibetrag bei Unterhaltspflichten erhoeht werden kann.
  5. Keinen Anwalt konsultieren. Gerade bei hohen Forderungen oder mehreren Pfaendungen ist professionelle Hilfe entscheidend.

FAQ: Haeufig gestellte Fragen zur Kontopfaendung

Wie schnell kann ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln?

Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschaeftstagen vorzunehmen. In der Praxis geht es bei vielen Banken schneller. Beantragen Sie die Umwandlung sofort, am besten schriftlich oder persoenlich in der Filiale.

Kann mein Vermieter die Miete trotz Kontopfaendung einziehen?

Ja, wenn Sie ein P-Konto haben und die Miete innerhalb Ihres Freibetrags liegt. Lastschriften und Ueberweisungen funktionieren auf dem P-Konto wie gewohnt — solange genuegend pfaendungsfreies Guthaben vorhanden ist.

Was passiert, wenn mein Gehalt nach der Pfaendung auf dem Konto eingeht?

Auf dem P-Konto ist Ihr Guthaben bis zum Freibetrag geschuetzt, unabhaengig davon, wann das Gehalt eingeht. Der Freibetrag gilt fuer den gesamten Kalendermonat. Nicht verbrauchtes Guthaben kann einmalig in den Folgemonat uebertragen werden.

Kann die Bank mein Konto wegen der Pfaendung kuendigen?

Die Bank kann ein Girokonto grundsaetzlich kuendigen, muss dabei aber die vertraglichen und gesetzlichen Kuendigungsfristen einhalten. Sie haben jedoch Anspruch auf ein Basiskonto nach § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG), das Ihnen nicht grundlos verweigert werden darf.

Wie lange bleibt die Kontopfaendung bestehen?

Die Pfaendung bleibt bestehen, bis die Forderung vollstaendig beglichen ist, ein Vergleich geschlossen wird, der Glaeubiger die Pfaendung aufhebt oder ein Insolvenzverfahren eroeffnet wird. Von allein endet eine Kontopfaendung nicht.


Handeln Sie jetzt — wir helfen Ihnen

Eine Kontopfaendung ist eine ernste Situation, aber keine aussichtslose. Mit den richtigen Massnahmen schuetzen Sie Ihr Existenzminimum und schaffen die Grundlage fuer eine Loesung.

In der Kanzlei Rogalla beraten wir Sie schnell und unkompliziert. Rechtsanwaeltin Christina Rogalla kennt die Situation ihrer Mandanten und weiss, dass bei einer Kontopfaendung schnelles Handeln gefragt ist. An unseren Standorten in Alsfeld, Giessen und Offenbach am Main sind wir persoenlich fuer Sie da.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 06631/7580179 oder vereinbaren Sie einen Termin ueber unsere Webseite. Wir pruefen Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Moeglichkeiten auf — schnell und verstaendlich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Schuldenbereinigung sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten.

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Ihre Rechtsanwältin und Diplom Juristin Universität | Christina Rogalla.