Restschuldbefreiung: Nach 3 Jahren schuldenfrei


Die Restschuldbefreiung ist das Ziel jedes Insolvenzverfahrens. Sie bedeutet, dass Ihnen am Ende des Verfahrens alle verbleibenden Schulden erlassen werden. Seit der Reform des Insolvenzrechts ist dieses Ziel deutlich schneller erreichbar als frueher.

Bis Oktober 2020 mussten Schuldner sechs Jahre warten, bevor die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Heute sind es nur noch drei Jahre. Diese Aenderung hat die Privatinsolvenz fuer viele Menschen deutlich attraktiver gemacht.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie ueber die Restschuldbefreiung wissen muessen. Wir erklaeren die gesetzlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und was Sie tun muessen, um die Befreiung tatsaechlich zu erhalten.


Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das in den §§ 286 bis 303a der Insolvenzordnung (InsO) verankert ist. Sie befreit den Schuldner von allen Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren nicht vollstaendig beglichen werden konnten.

Das bedeutet konkret: Unabhaengig davon, wie hoch Ihre Schulden waren, werden diese nach Erteilung der Restschuldbefreiung erlassen. Ob Sie 10.000 Euro oder 500.000 Euro Schulden hatten — nach Abschluss des Verfahrens starten Sie ohne Altlasten.

Die Restschuldbefreiung wirkt gegenueber allen Insolvenzglaeubigern. Auch Glaeubiger, die ihre Forderung im Verfahren nicht angemeldet haben, koennen nach der Erteilung nicht mehr gegen Sie vorgehen.


Die Gesetzesaenderung 2020: Von 6 auf 3 Jahre

Am 1. Oktober 2020 trat das Gesetz zur weiteren Verkuerzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft. Diese Reform war eine der bedeutendsten Aenderungen im deutschen Insolvenzrecht der letzten Jahrzehnte.

Was hat sich geaendert?

Merkmal Vor der Reform Nach der Reform (ab 01.10.2020)
Regelverfahrensdauer 6 Jahre 3 Jahre
Verkuerzung auf 5 Jahre Moeglich bei Deckung der Verfahrenskosten Entfaellt (nicht mehr noetig)
Verkuerzung auf 3 Jahre Moeglich bei Deckung der Verfahrenskosten + 35% der Schulden Grundsaetzlich fuer alle
Bedingung fuer 3 Jahre Hohe Zahlungen erforderlich Keine besonderen Zahlungsbedingungen

Fuer wen gilt die Neuregelung?

Die Drei-Jahres-Frist gilt fuer alle Insolvenzantraege, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden. Wenn Sie Ihren Antrag vor diesem Datum gestellt haben, gelten Uebergangsregelungen. Fuer Antraege, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, erfolgte eine stufenweise Verkuerzung.

Wichtig: Die Drei-Jahres-Frist beginnt mit der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem Antrag. Zwischen Antragstellung und Eroeffnung koennen einige Wochen bis Monate vergehen.


Voraussetzungen fuer die Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird nicht automatisch erteilt. Sie muessen bestimmte Voraussetzungen erfuellen und duerfen keine Versagungsgruende verwirklichen.

Antragstellung

Sie muessen die Restschuldbefreiung zusammen mit dem Insolvenzantrag oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis des Gerichts beantragen (§ 287 Abs. 1 InsO). Ohne Antrag gibt es keine Restschuldbefreiung. Dieser Schritt darf keinesfalls vergessen werden.

Keine Versagungsgruende

Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung, wenn einer der in § 290 InsO genannten Gruende vorliegt. Die wichtigsten Versagungsgruende sind:

  • Rechtskraeftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat in den letzten fuenf Jahren vor dem Antrag (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
  • Falsche Angaben ueber wirtschaftliche Verhaeltnisse, um Kredite zu erhalten oder oeffentliche Leistungen zu beziehen (§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO)
  • Unangemessene Verbindlichkeiten oder Vermoegensverschwendung in den letzten drei Jahren vor dem Antrag (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO)
  • Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Verfahren (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO)
  • Bereits erteilte Restschuldbefreiung in den letzten 11 Jahren (§ 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO)

Hinweis: Ein Versagungsgrund wird nur dann relevant, wenn ein Glaeubiger einen entsprechenden Antrag stellt und der Grund glaubhaft gemacht wird. Das Gericht prueft nicht von sich aus.


Obliegenheiten waehrend der Wohlverhaltensperiode

Waehrend der drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung muessen Sie bestimmte Pflichten erfuellen. Diese Obliegenheiten sind in § 295 InsO geregelt. Verstossen Sie dagegen, kann ein Glaeubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Die wichtigsten Obliegenheiten im Ueberblick

1. Erwerbsobliegenheit

Sie muessen einer angemessenen Erwerbstaetigkeit nachgehen. Wenn Sie arbeitslos sind, muessen Sie sich ernsthaft um Arbeit bemuehen. Das bedeutet: regelmaessige Bewerbungen schreiben und Angebote der Arbeitsagentur annehmen. Dokumentieren Sie Ihre Bemuehungen sorgfaeltig.

2. Abfuehrung des pfaendbaren Einkommens

Den pfaendbaren Teil Ihres Einkommens treten Sie an den Treuhander ab. Die Pfaendungsfreigrenzen werden regelmaessig angepasst und schuetzen Ihr Existenzminimum. Fuer eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfaendungsfreibetrag derzeit bei rund 1.491 Euro netto monatlich (Stand 2025).

3. Meldepflichten

Sie muessen dem Insolvenzgericht und dem Treuhander jeden Wechsel Ihres Wohnsitzes und Ihrer Beschaeftigung unverzueglich mitteilen. Auch Aenderungen Ihrer Einkommensverhaeltnisse sind mitzuteilen.

4. Herausgabe von Vermoegen

Die Haelfte von Erbschaften, die Sie waehrend der Wohlverhaltensperiode erhalten, muessen Sie an den Treuhander herausgeben (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Gleiches gilt fuer bestimmte Schenkungen.

5. Keine neuen unangemessenen Schulden

Sie duerfen waehrend der Wohlverhaltensperiode keine neuen Verbindlichkeiten begruenden, die Sie voraussichtlich nicht bedienen koennen.

6. Keine Bevorzugung einzelner Glaeubiger

Zahlungen an einzelne Glaeubiger ausserhalb des Verfahrens sind untersagt. Alle Glaeubiger muessen gleichbehandelt werden.


Was passiert nach der Restschuldbefreiung?

Der Tag der Restschuldbefreiung ist ein Wendepunkt. Ab diesem Moment beginnt Ihr finanzieller Neuanfang. Doch was aendert sich konkret?

Schulden sind erlassen

Alle im Verfahren erfassten Schulden sind erledigt. Glaeubiger duerfen Sie nicht mehr zur Zahlung auffordern. Vollstreckungsmassnahmen werden eingestellt. Sie schulden niemandem mehr etwas — mit Ausnahme der in § 302 InsO genannten Forderungen.

SCHUFA-Eintrag

Die Restschuldbefreiung wird in der SCHUFA vermerkt. Dieser Eintrag wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung geloescht. Insgesamt dauert es also etwa sechs Jahre ab Eroeffnung des Insolvenzverfahrens, bis Ihre SCHUFA vollstaendig bereinigt ist.

Waehrend dieser Zeit kann es schwieriger sein, Kredite zu erhalten oder bestimmte Vertraege abzuschliessen. Es gibt jedoch Moeglichkeiten, Ihre Kreditwuerdigkeit schrittweise wieder aufzubauen.

Berufliche Freiheit

Berufliche Einschraenkungen, die waehrend des Insolvenzverfahrens bestanden haben koennten, entfallen. Sie koennen sich wieder selbstaendig machen, Geschaeftsfuehrer werden oder andere Positionen uebernehmen, die waehrend der Insolvenz problematisch gewesen waeren.

Konto und Finanzen

Sie koennen wieder ein regulaeres Girokonto fuehren. Das P-Konto kann in ein normales Konto umgewandelt werden. Auch Sparvertraege, Anlageprodukte und Kreditkarten stehen Ihnen grundsaetzlich wieder offen.


Welche Schulden werden nicht erlassen?

Die Restschuldbefreiung erfasst nicht alle Forderungen. Folgende Schulden bestehen auch nach der Restschuldbefreiung fort (§ 302 InsO):

  • Forderungen aus vorsaetzlich unerlaubter Handlung: Schulden aus Betrug, vorsaetzlicher Koerperverletzung oder aehnlichen Delikten
  • Geldstrafen und Geldbussen: Strafrechtliche Verurteilungen zu Geldzahlungen
  • Ordnungsgelder und Zwangsgelder: Gerichtliche Anordnungen
  • Bestimmte Unterhaltsforderungen: Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat
  • Steuerschulden aus Steuerstraftaten: Wenn eine rechtskraeftige Verurteilung vorliegt

Der Glaeubiger muss seine Forderung rechtzeitig als solche anmelden, damit die Ausnahme greift. Nicht jede Forderung, die ein Glaeubiger als „nicht erlassbar“ bezeichnet, ist es tatsaechlich. Hier lohnt sich anwaltliche Pruefung.


Tipps fuer ein erfolgreiches Verfahren

Damit Ihre Restschuldbefreiung nicht gefaehrdet wird, beachten Sie folgende Empfehlungen:

  1. Seien Sie ehrlich. Machen Sie gegenueber dem Gericht, dem Treuhander und Ihrem Anwalt immer vollstaendige und wahrheitsgemasse Angaben.
  2. Erfuellen Sie Ihre Obliegenheiten. Gehen Sie arbeiten oder bewerben Sie sich nachweislich. Melden Sie Aenderungen sofort.
  3. Dokumentieren Sie alles. Bewahren Sie Kopien von Bewerbungen, Gehaltsabrechnungen und Korrespondenz auf.
  4. Kommunizieren Sie mit dem Treuhander. Beantworten Sie Anfragen zeitnah und vollstaendig.
  5. Holen Sie sich Unterstuetzung. Ein Rechtsanwalt kann Sie waehrend des gesamten Verfahrens begleiten und sicherstellen, dass nichts schiefgeht.

FAQ: Haeufig gestellte Fragen zur Restschuldbefreiung

Gilt die 3-Jahres-Frist fuer alle?

Ja, fuer alle Insolvenzantraege ab dem 1. Oktober 2020 gilt die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Es ist nicht mehr erforderlich, einen bestimmten Prozentsatz der Schulden oder die Verfahrenskosten zu bezahlen, um die verkuerzte Frist zu erhalten.

Kann die Restschuldbefreiung nachtraeglich widerrufen werden?

Ja, innerhalb eines Jahres nach Erteilung kann die Restschuldbefreiung widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsaetzlich verletzt hat (§ 303 InsO). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf nicht mehr moeglich.

Was passiert, wenn ich waehrend der Wohlverhaltensperiode arbeitslos werde?

Arbeitslosigkeit allein fuehrt nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung. Entscheidend ist, dass Sie sich ernsthaft und nachweislich um eine neue Beschaeftigung bemuehen. Dokumentieren Sie Ihre Bemuehungen sorgfaeltig, zum Beispiel durch Kopien Ihrer Bewerbungen.

Kann ich waehrend der Wohlverhaltensperiode heiraten?

Ja. Eine Heirat hat keinen negativen Einfluss auf das Insolvenzverfahren. Das Einkommen und Vermoegen Ihres Ehepartners wird nicht in das Verfahren einbezogen. Allerdings kann sich die Heirat auf den Pfaendungsfreibetrag auswirken, da Unterhaltspflichten beruecksichtigt werden.

Wie erfahre ich, ob meine Restschuldbefreiung erteilt wurde?

Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung durch Beschluss. Sie erhalten diesen Beschluss per Post. Gleichzeitig wird der Beschluss in den oeffentlichen Insolvenzbekanntmachungen veroeffentlicht. Ihr Rechtsanwalt informiert Sie ebenfalls.


Die Restschuldbefreiung ist Ihr Neuanfang

Drei Jahre — das ist die Zeit, die zwischen Ihnen und einem schuldenfreien Leben stehen kann. Die Restschuldbefreiung ist kein Gnadenakt, sondern Ihr gesetzlich verankertes Recht. Nutzen Sie es.

In der Kanzlei Rogalla begleiten wir Sie auf diesem Weg. Rechtsanwaeltin Christina Rogalla beratet Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Restschuldbefreiung. An unseren Standorten in Alsfeld, Giessen und Offenbach am Main sind wir persoenlich fuer Sie da.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 06631/7580179 oder vereinbaren Sie einen Termin ueber unsere Webseite. Der Weg in ein schuldenfreies Leben beginnt mit einem einzigen Anruf.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Insolvenzrecht sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten.

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Ihre Rechtsanwältin und Diplom Juristin Universität | Christina Rogalla.