Privatinsolvenz Ablauf: Schritt fuer Schritt


Die Schulden wachsen, Mahnungen haeufen sich, und der Druck steigt. Viele Menschen in dieser Situation fragen sich: Wie laeuft eine Privatinsolvenz eigentlich ab? Und kann mir dieses Verfahren wirklich einen Neuanfang ermoeglichen?

Die Antwort lautet: Ja. Die Privatinsolvenz — juristisch korrekt als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet — ist ein gesetzlich geregelter Weg heraus aus der Schuldenfalle. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen. Sie erhalten die sogenannte Restschuldbefreiung.

In diesem Beitrag erklaeren wir Ihnen den vollstaendigen Ablauf einer Privatinsolvenz. Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfuellen muessen, wie lange das Verfahren dauert und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.


Fuer wen kommt die Privatinsolvenz in Frage?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natuerlichen Personen offen, die keine selbstaendige wirtschaftliche Taetigkeit ausueben oder ausgeubt haben. Ehemals Selbstaendige koennen das Verfahren nutzen, wenn ihre Vermoegensverhaeltnisse ueberschaubar sind — das bedeutet in der Regel weniger als 20 Glaeubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhaeltnissen (§ 304 InsO).

Wenn Sie aktuell angestellt, arbeitslos, in Rente oder ohne Einkommen sind, steht Ihnen dieses Verfahren grundsaetzlich offen. Eine bestimmte Mindesthoehe der Schulden ist nicht erforderlich.

Wichtig: Auch wenn Sie kein Einkommen oder Vermoegen haben, koennen Sie Privatinsolvenz beantragen. Eine sogenannte „Nullinsolvenz“ ist moeglich und fuehrt ebenfalls zur Restschuldbefreiung.


Der Ablauf der Privatinsolvenz im Ueberblick

Das Verbraucherinsolvenzverfahren laeuft in klar definierten Schritten ab. Wir geben Ihnen hier eine Schritt-fuer-Schritt-Anleitung, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Beratung

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung verschaffen Sie sich einen vollstaendigen Ueberblick ueber Ihre finanzielle Situation.

Dazu gehoeren:

  • Auflistung aller Glaeubiger und offenen Forderungen
  • Erfassung Ihres Einkommens und Vermoegens
  • Pruefung Ihrer monatlichen Ausgaben
  • Sichtung aller Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Pfaendungen

Dieser Schritt ist entscheidend. Nur mit einer vollstaendigen Uebersicht kann das weitere Verfahren korrekt vorbereitet werden.

Schritt 2: Aussergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen koennen, schreibt das Gesetz einen aussergerichtlichen Einigungsversuch vor (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Dieser Schritt ist zwingend und kann nicht uebersprungen werden.

Im Rahmen dieses Einigungsversuchs wird allen Glaeubigern ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Darin wird vorgeschlagen, wie die Schulden — ganz oder teilweise — getilgt werden sollen. Moegliche Inhalte sind:

  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Teilverzicht der Glaeubiger (Vergleich)
  • Stundung von Forderungen
  • Kombination verschiedener Massnahmen

Stimmen alle Glaeubiger zu, ist das Verfahren beendet — ohne Insolvenz. Lehnt auch nur ein Glaeubiger ab, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Sie erhalten darueber eine Bescheinigung, die Sie fuer den Insolvenzantrag benoetigen.

Mehr zur aussergerichtlichen Loesung erfahren Sie auf unserer Seite zur Schuldenbereinigung.

Schritt 3: Insolvenzantrag beim zustaendigen Gericht

Nach dem Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs stellen Sie den Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens beim zustaendigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Gleichzeitig beantragen Sie die Restschuldbefreiung.

Dem Antrag muessen folgende Unterlagen beiliegen:

  • Bescheinigung ueber das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Vermoegensverzeichnis
  • Glaeubigerverzeichnis
  • Verzeichnis der Forderungen
  • Erklaerung ueber laufende Einkuenfte

Die Formulare erhalten Sie beim Insolvenzgericht oder ueber Ihren Rechtsanwalt. Fehlerhafte oder unvollstaendige Antraege fuehren zu Verzoegerungen. Deshalb empfehlen wir dringend, diesen Schritt mit fachkundiger Unterstuetzung durchzufuehren.

Schritt 4: Gerichtlicher Einigungsversuch

Nach Eingang Ihres Antrags unternimmt das Gericht einen weiteren Einigungsversuch mit den Glaeubigern (§ 306 InsO). Das Gericht legt den Glaeubigern den Schuldenbereinigungsplan erneut vor.

Besonderheit: Das Gericht kann die Zustimmung einzelner Glaeubiger ersetzen, wenn die Mehrheit der Glaeubiger dem Plan zugestimmt hat (§ 309 InsO). Scheitert auch dieser Versuch, wird das Insolvenzverfahren eroeffnet.

Schritt 5: Eroeffnung des Insolvenzverfahrens

Mit der Eroeffnung des Verfahrens bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (im Verbraucherinsolvenzverfahren als Treuhander bezeichnet). Dieser uebernimmt die Verwaltung Ihres pfaendbaren Vermoegens.

Der Treuhander hat folgende Aufgaben:

  • Verwertung von pfaendbarem Vermoegen
  • Pruefung der angemeldeten Forderungen
  • Verteilung der Erloese an die Glaeubiger
  • Ueberwachung Ihrer Obliegenheiten

Wichtig: Nicht Ihr gesamtes Vermoegen ist betroffen. Der normale Hausrat, Arbeitsgeraete und ein angemessenes Fahrzeug fuer den Arbeitsweg bleiben in der Regel geschuetzt.

Schritt 6: Wohlverhaltensperiode

Nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensperiode. Waehrend dieser Phase muessen Sie bestimmte Obliegenheiten erfuellen (§ 295 InsO):

  • Erwerbstaetigkeit: Sie muessen einer angemessenen Erwerbstaetigkeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine solche bemuehen.
  • Abfuehrung pfaendbarer Bezuege: Den pfaendbaren Anteil Ihres Einkommens treten Sie an den Treuhander ab.
  • Meldepflichten: Wechsel des Wohnorts oder der Arbeitsstelle muessen Sie dem Gericht und dem Treuhander mitteilen.
  • Kein neues Vermoegen verschweigen: Erbschaften und Schenkungen muessen Sie zur Haelfte an den Treuhander abfuehren.
  • Keine unangemessenen Schulden: Sie duerfen keine neuen Verbindlichkeiten begruenden, die Sie nicht bedienen koennen.

Verstossen Sie gegen diese Obliegenheiten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen. Halten Sie sich daran, erhalten Sie am Ende die Restschuldbefreiung.

Schritt 7: Restschuldbefreiung

Am Ende der Wohlverhaltensperiode erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Damit werden alle im Verfahren erfassten Schulden erlassen — unabhaengig davon, wie hoch sie waren und wie viel Sie zurueckzahlen konnten.

Die Restschuldbefreiung wirkt gegenueber allen Insolvenzglaeubigern. Auch Glaeubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben, verlieren ihren Anspruch.

Ausnahmen: Bestimmte Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO). Dazu gehoeren unter anderem Forderungen aus vorsaetzlich unerlaubter Handlung, Geldstrafen und Geldbussen sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen zur Finanzierung der Verfahrenskosten.


Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit der Reform des Insolvenzrechts zum 1. Oktober 2020 betraegt die Dauer der Restschuldbefreiung grundsaetzlich drei Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO). Diese Regelung gilt fuer alle Insolvenzantraege, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden.

Zeitraum Phase
1-6 Monate Vorbereitung und aussergerichtlicher Einigungsversuch
1-3 Monate Gerichtlicher Einigungsversuch
3-12 Monate Insolvenzverfahren (Verwertungsphase)
Bis zu 3 Jahre ab Eroeffnung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung

Die Gesamtdauer von der ersten Beratung bis zur Restschuldbefreiung betraegt somit in der Regel etwa dreieinhalb bis vier Jahre. Das klingt lang — doch es ist ein ueberschaubarer Zeitraum fuer einen vollstaendigen Neuanfang.


Was kostet eine Privatinsolvenz?

Die Kosten einer Privatinsolvenz setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach der Insolvenzmasse und betragen im Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel zwischen 900 und 2.000 Euro. Diese Kosten koennen gestundet werden, wenn Sie nicht in der Lage sind, sie zu bezahlen (§ 4a InsO). Die Stundung bedeutet, dass Sie die Kosten erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung in Raten zurueckzahlen muessen.

Treuhander-Verguetung

Der Treuhander erhaelt eine gesetzlich geregelte Verguetung. Diese wird aus der Insolvenzmasse bezahlt oder bei Masselosigkeit ebenfalls gestundet.

Anwaltskosten

Die Kosten fuer einen Rechtsanwalt variieren und koennen ueber Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abgedeckt werden. Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstuetzung.

Fazit zu den Kosten: Auch wer kein Geld hat, kann Privatinsolvenz beantragen. Die Verfahrenskosten koennen gestundet werden. Finanzielle Gruende sind kein Hindernis.


Welche Voraussetzungen muessen Sie erfuellen?

Fuer die Beantragung einer Privatinsolvenz gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Zahlungsunfaehigkeit: Sie koennen Ihre faelligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
  2. Natuerliche Person: Sie sind eine Privatperson (kein Unternehmen).
  3. Kein aktuell Selbstaendiger: Sie sind nicht selbstaendig taetig, oder Ihre Verhaeltnisse sind ueberschaubar.
  4. Aussergerichtlicher Einigungsversuch: Dieser muss durchgefuehrt und gescheitert sein.
  5. Keine Restschuldbefreiung in den letzten 11 Jahren: Eine erneute Restschuldbefreiung kann nicht innerhalb von 11 Jahren nach der letzten erteilt werden (§ 287a Abs. 2 InsO).

Haeufige Befuerchtungen — und die Realitaet

Viele Menschen zoegern, eine Privatinsolvenz zu beantragen, weil sie Angst vor den Folgen haben. Hier raeuemen wir mit den haeufigsten Befuerchtungen auf:

  • „Ich verliere alles.“ — Nein. Ihr normaler Hausrat, Kleidung und Arbeitsgeraete sind geschuetzt. Sie behalten das, was Sie fuer ein normales Leben benoetigen.
  • „Mein Arbeitgeber erfaehrt davon.“ — Eine direkte Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgt in der Regel nicht. Die Veroeffentlichung im Insolvenzportal wird nach sechs Monaten geloescht.
  • „Ich kann nie wieder ein Konto eroeffnen.“ — Sie haben waehrend und nach der Insolvenz Anspruch auf ein Basiskonto (Pfaendungsschutzkonto).
  • „Meine Familie muss meine Schulden uebernehmen.“ — Nein. Schulden sind persoenlich. Angehoerige haften nur, wenn sie als Buergen eingetragen sind.

FAQ: Haeufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit dem 1. Oktober 2020 betraegt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung grundsaetzlich drei Jahre ab Eroeffnung des Insolvenzverfahrens. Inklusive Vorbereitungszeit und aussergerichtlichem Einigungsversuch dauert der gesamte Prozess etwa dreieinhalb bis vier Jahre.

Kann ich Privatinsolvenz beantragen, wenn ich kein Einkommen habe?

Ja. Ein fehlendes Einkommen ist kein Hindernis. Auch eine sogenannte Nullinsolvenz fuehrt zur Restschuldbefreiung. Die Verfahrenskosten koennen gestundet werden, sodass Sie diese erst nach Abschluss des Verfahrens in Raten zurueckzahlen.

Was passiert mit meiner Wohnung bei einer Privatinsolvenz?

Ihr Mietvertrag wird durch die Privatinsolvenz nicht beruehrt. Sie koennen in Ihrer Wohnung bleiben. Wohneigentum kann allerdings vom Treuhander verwertet werden, wenn es einen erheblichen Wert darstellt.

Werden alle Schulden durch die Restschuldbefreiung erlassen?

Fast alle. Ausgenommen sind Forderungen aus vorsaetzlich unerlaubter Handlung (z. B. Betrug), Geldstrafen, Geldbussen und bestimmte Unterhaltsforderungen, die der Schuldner pflichtwidrig nicht erbracht hat (§ 302 InsO).

Brauche ich einen Anwalt fuer die Privatinsolvenz?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Begleitung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt fuer den aussergerichtlichen Einigungsversuch. Wir empfehlen die anwaltliche Begleitung waehrend des gesamten Verfahrens, um Fehler zu vermeiden, die die Restschuldbefreiung gefaehrden koennten.


Ihr Weg aus den Schulden beginnt mit einem Gespraech

Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist klar geregelt und fuehrt in den meisten Faellen zur Restschuldbefreiung. Der erste und wichtigste Schritt ist, sich professionelle Unterstuetzung zu holen.

In der Kanzlei Rogalla begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren — vom aussergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung. Rechtsanwaeltin Christina Rogalla beratet Sie an unseren Standorten in Alsfeld, Giessen und Offenbach am Main.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 06631/7580179 oder vereinbaren Sie einen Termin ueber unsere Webseite. Gemeinsam finden wir den besten Weg fuer Ihren finanziellen Neuanfang.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Insolvenzrecht sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten.

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Ihre Rechtsanwältin und Diplom Juristin Universität | Christina Rogalla.