Sollten Sie Erbe eines überschuldeten Nachlasses sein, so haben Sie die Möglichkeit dieses innerhalb einer Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist die Werthaltigkeit des Erbes unbekannt, so besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht.