Sollten Sie Erbe eines überschuldeten Nachlasses sein, so haben Sie die Möglichkeit dieses innerhalb einer Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist die Werthaltigkeit des Erbes unbekannt, so besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht.
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