Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum, in dem sich der Insolvenzschuldner gewissen Pflichten, sogenannten Obliegenheiten, unterwerfen muss, um im Anschluss an das Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet, orientiert an der jeweiligen Dauer des Verfahrens, nach drei, fünf oder sechs Jahren.